ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1.   Geltungsbereich

1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für Käufer geltend, die bei Abschluss des Vertrages mit der Firma TIROLUX BAU GmbH (im Verlauf als „Verkäufer“ bezeichnet) in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit agieren.

1.2.Sämtlichen Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners wird hiermit unwiderruflich widersprochen.

1.3.Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Geschäftsführer des Verkäufers unterzeichnet sind. Sonstige Vereinbarungen werden ausdrücklich nicht von sonstigen Mitarbeitern, Vertretern oder Agenten des Verkäufers akzeptiert, da keine Befugnis vorliegt.

 

2.   Angebote / Auftragsbestätigung / Vertragsabschluss

2.1.Die Angebote der Firma TIROLUX BAU GmbH sind stets freibleibend, vorbehaltlich der Änderungen bei Produktbeschreibungen und Produktabbildungen. Gültig sind nur solche Änderungen, Nebenabreden und Zusagen vom Gebietsverkaufsleiter, die vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

2.2.Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen, die offensichtlich als Irrtümer und Fehler zu identifizieren sind, dürfen von der TIROLUX BAU GmbH berichtigt werden. Aufgrund von irrtümlich erfolgten Angaben, die in Widerspruch zu unseren weiteren, sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, resultieren keine.

2.3.Die Prüfung auf Richtigkeit einer Auftragsbestätigung ist die Aufgabe des Käufers und hat unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Insbesondere Mengen-, Maß- und Farbangaben müssen sofort überprüft werden. Fehler müssen unverzüglich dem Verkäufer mitgeteilt werden.

2.4.Sowohl mündliche als auch schriftliche Auftragsbestätigungen haben Gültigkeit und können vereinbart werden.

 

3.   Preise

3.1.Die vereinbarten Preise gelten für die auf der anderen Seite angegebenen Stückzahlen, Maße und Konstruktionsarten. Der Käufer erklärt sich mit dem vereinbarten Gesamtpreis einverstanden und verzichtet auf eine Aufschlüsselung.

3.2.Bei etwaigen Änderungen in Stückzahlen oder Maßen oder Konstruktionsarten nach Vertragsschluss, wird der Gesamtpreis entsprechend der Einzelpreise aus der Änderung herabgesetzt bzw. erhöht.

3.3.Sollte keine längere Preisgarantie vereinbart worden sein und seit dem Vertragsabschluss mindestens 6 Monate vergangen sein, ist der Lieferant berechtigt seine Preise nach mittlerweile möglichen abweichenden Lohnverhältnissen oder Materialpreisen anzupassen und eine angemessene Preiserhöhung zu kalkulieren. Der Käufer hat Recht auf einen Vertragsrücktritt, wenn die Erhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unwesentlich übersteigt.

3.4.Dem Angebot beiliegende Unterlagen sowie Muster, Kataloge, Prospekte und dergleichen bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen zu retournieren. Sie unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Wettbewerb usw.

 

4.   Zahlung

4.1.Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Kaufpreise und Preise für sonstige Leistungen bei Warenübergabe bzw. Leistungsabnahme und Aushändigung oder Übermittlung der Rechnung zur Zahlung, in BAR oder per SOFORTÜBERWEISUNG fällig.

4.2.Skontoabzüge sind nicht berechtigt. Abweichungen sind nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem Geschäftsführer oder berechtigten Vertretungspersonen möglich.

4.3.Das Aufrechnungsrecht eines Käufers tritt nur dann ein, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch den Lieferanten anerkannt wurden.

 

5.   Gewährleistung

5.1.Von uns montierte Elemente verfügen über eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Ausgeschlossen Elektro- und Verschleißteile. Auf alle Aluminiumteile erhalten Sie für die Formbeständigkeit eine Garantie von insgesamt 10 Jahren vom Hersteller. Für durch unsachgemäße, nicht der Anleitung entsprechende Handhabung seitens des Kunden verursachte Mängel, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenso kann es zu Mängel kommen, wenn die Glasflächen mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden. Auch diese Mängel sind außerhalb der Gewährleistung.

 

6.   Baugenehmigung

6.1.Dieser Bereich beinhaltet die Informationseinholung über eventuelle Baugenehmigungspflichten als auch die anschließende Beschaffung der Baugenehmigung und liegt im Verantwortungsbereich des Käufers. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme und Zahlung.

 

7.   Eigentumsvorbehalt

7.1.Das Eigentum an der Ware behält sich der Geschäftsinhaber bis zur vollständigen Zahlung durch den Käufer vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Geschäftsinhaber das Eigentum der Ware bis zur restlosen Begleichung sämtlicher Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

7.2.Etwaige Verjährungen berühren den Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nicht.

7.3.Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, ist es dem Käufer nicht gestattet die Ware ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten an Dritte herauszugeben.

7.4.Der Kunde ist verpflichtet, dem Geschäftsinhaber den Zugriff auf die Ware durch Dritte, etwa im Falle der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde dem Geschäftsinhaber unverzüglich zu melden.

 

8.   Montagebedingungen

8.1.Es ist die Aufgabe des Käufers, zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine problemlose und reibungslose Montage zu gewährleisten. Ist der Einbau der Anlage durch einen, durch den Käufer zu vertretenden Umstand nicht möglich, obwohl ein Montagetrupp zur Erfüllung der Arbeit eingetroffen ist, hat der Käufer die entstandenen und künftig entstehenden Kosten zu tragen.

8.2.Auch etwaige Kosten, die wegen Verzögerungen im Betriebsablauf entstehen, oder wenn die Montage nicht rechtzeitig begonnen werden kann oder nicht am geplanten Tag vollendet werden kann, die gleichzeitig nicht der Verkäufer zu vertreten hat, werden von dem Käufer übernommen, wenn sie offensichtlich durch seine Versäumnisse zustande gekommen sind.

8.3.Schäden, die während der Montage im/am Haus, an der Wohnung des Käufers oder an Anbauten/Gegenständen/Fahrzeugen des Käufers entstehen, hat der Verkäufer nur zu korrigieren/begleichen, wenn die entstandenen Schäden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der zum Einsatz vom Verkäufer entsandten Monteure beruhen.

8.4.Voraussetzung für die Montage sind normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen. Die Baustelle muss gescheit zugänglich sein, ohne Hindernisse. Der Käufer hat, sofern vorhanden, Gartenmöbel, größere Vasen und Blumentöpfe oder Sonstiges zu räumen. Sollten Fundamentarbeiten vorgesehen sein, so muss die Arbeitsfläche von Pflaster, Asphalt, Beton, oder sonstigen Bausubstanz befreit sein. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für etwaige Beschädigungen an Kabeln, Leitungen und sonstigen im Boden oder an/im Gebäude gelegenen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer ausdrücklich bekannt gemacht worden sind. Nur bei grober Fahrlässigkeit obliegt die Begleichung von möglichen Schäden an Pflastern oder an einem Bodenbelag beim Verkäufer. Damit der Verkäufer die Kosten übernimmt, muss die grobe Fahrlässigkeit durch den Käufer belegt werden. Die Wiederherstellung obliegt dem Käufer, der die Korrekturen erst nach vollständigem Abschluss der Montagearbeiten ausführen kann. Der Montagetrupp von TIROLUX BAU arbeitet mit Baumaschinen und gegebenenfalls chemischen Materialien. Sollten Beschädigungen durch Montagemörtel an Pflaster oder Bodenbelägen entstehen, haftet nicht der Verkäufer, da der Käufer seinen Boden im Vorfeld ausreichend schützen muss. Als Bodenschutz ist mindestens Bauvlies oder ein ähnliches Produkt sowie Baustellenschutzeinrichtungen nötig.

8.5.Eventuelle Zusatzarbeiten werden gesondert nach Lohn und Materialkosten abgerechnet.

8.6.Für leichte Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat der Lieferant nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.

8.7.Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (bspw. LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren von Markisenanlagen etc.) ist kein Auftragsinhalt der Firma TIROLUX BAU GmbH und darf nicht durch diese ausgeführt werden. Der Käufer muss die Ausführung der oben genannten Aufträge separat beauftragen.

8.8.Der Auftragsumfang beinhaltet keine Entsorgung von Endaushub nach Fundamentarbeiten. Ebenso ist die Anpflasterung bzw. der Verschluss der Fundamentoberfläche kein Bestandteil des Auftragsumfangs der Firma TIROLUX BAU GMBH. Der Käufer muss die Ausführung der oben genannten Aufträge separat beauftragen.

8.9.Zum Zeitpunkt der Montage wird die Terrasse oder die Parkfläche zu einer Baustellenzone umfunktioniert und ist durch den Käufer von Terrassenmöbeln, Blumenkübeln oder Sonstigem zu befreien. Für Beschädigungen bei Nichträumung haftet keinesfalls der Lieferant. Pflanzen- / Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist. Andernfalls muss mit weiteren Kosten gerechnet werden. Diese könnten durch einen Fehlmontagetag oder den entsprechenden Kosten für den Pflanzenzuschnitt sein. Diese würden durch den Lieferanten auf Stundenlohnbasis in Rechnung gestellt werden.

8.10.                 Der Käufer muss am Montagetermin keinen Urlaub nehmen. Sollte er dennoch einen Urlaubstag nehmen, ist das die alleinige Entscheidung des Käufers. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer mit keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch den Lieferanten rechnen kann.

8.11.                 Mögliche Verschiebung der Montage durch schlechtes Wetter schließen das Rücktrittsrecht und einen Anspruch auf Schadenersatz aus. Der Verkäufer verschiebt die Montage auf. Die Ausführung wird alsbald das Wetter es wieder zulässt durch die Firma ausgeführt. Zu berücksichtigen bleibt, dass dadurch evtl. Verzögerungen entstehen können, da witterungsbedingte Verschiebungen mehrere Montagen im selben Zeitraum betreffen können. Der Firma ist ein angemessener Zeitpuffer zu gewähren und vom Käufer zu erdulden.

8.12.                 Änderungen, die nach Auftragserteilung geschehen (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Eindeckung) sind nicht möglich.

 

9.     Rücktritt

9.1.Dem Unternehmer steht es in jedem Fall frei, die Annahme einer aufgenommenen Bestellung binnen 14 Tagen abzulehnen, was dem Kunden schriftlich bekanntzugeben ist.

9.2.Die Erzeugnisse des Unternehmens werden auf Maß gefertigt und daher sind Umtausch oder Rücknahme ausgenommen. Die Richtigkeit der Maßangaben im Bestellschein gelten durch die Unterschrift des Kunden als Überprüft und bestätigt.

9.3.Ist ein Auftrag angenommen, so der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde, die vereinbarten Zahlungen nicht leistet oder wenn über sein Vermögen das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird.

9.4.Für den Fall der Stornierung des Auftrags durch den Kunden hat dieser mindestens 30 % (wenn die bestellten Produkte noch nicht gefertigt sind) oder zumindest 80 % (wenn die bestellten Produkte bereits gefertigt sind) der Auftragssumme als Stornogebühr binnen 14 Tagen porto- und spesenfrei zu bezahlen. Ein allfälliger dem Unternehmen aus der Auftragsstornierung zustehender, höherer Ersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

 

10.Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Innsbruck.
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden
Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck und ist
ausnahmslos österreichisches Recht anzuwenden.


ALLGEMEIN

• Bitte machen Sie Ihre Terrasse für die Montage frei zugänglich! Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Aufforderung entstehen, unterliegen nicht unserer Haftung!

• Schwere Schneelast kann Materialschäden an Ihrer Überdachung verursachen. Aus diesem und Sicherheitsgründen ist es von Vorteil, wenn Sie Schneefänger auf dem Dach Ihres Hauses/ Ihrer Wohnung montieren.

• Zum Aufmaß fahren wir max. 100 km Entfernung (von Innsbruck). Sie haben jedoch die Möglichkeit uns Fotos Ihrer Terrasse zu übermitteln und sich auch gerne telefonisch oder per E-Mail beraten zu lassen.

• Etwaige Farbabweichungen gegenüber RAL bzw. Farbmuster sind nach den Farbtontoleranzen der VdL Richtlinien zulässig.

• Bei Punktfehlern ist der maximal zulässige Durchmesser kleiner / gleich 1mm. 10 Punktfehler kleiner 1mm/m³ oder ldf Meter sind zulässig.

 

Eine allfällige Nichtigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht.